Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CASi Vertriebsgesellschaft mbH · Bundesallee 56, 10715 Berlin · HRB 252257 B · Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen der CASi Vertriebsgesellschaft mbH („CASi") und gewerblichen Kunden („Auftraggeber") über die Nutzung der SaaS-Plattformen CASi-Safety, CASi-Logistik sowie aller weiteren Softwareprodukte und Dienste, die von CASi angeboten werden. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Vertragspartner des Auftraggebers ist stets die CASi Vertriebsgesellschaft mbH, Bundesallee 56, 10715 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 252257 B (nachfolgend „CASi").
(2) Diese AGB gelten für alle unter der Marke CASi betriebenen Softwareprodukte und Dienste, insbesondere CASi-Safety und CASi-Logistik. Produktspezifische Regelungen können als gesonderte Leistungsbeschreibungen (Anlagen) vereinbart werden und gehen diesen AGB im Zweifelsfall vor.
(3) Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle Folgebestellungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von CASi sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch CASi oder durch Bereitstellung des Zugangs zur Softwareplattform zustande.
(2) Bei Registrierung über die Online-Plattform gilt der Vertrag mit Absenden des Registrierungsformulars und Bestätigung per E-Mail als geschlossen.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) CASi stellt dem Auftraggeber die vereinbarte SaaS-Plattform als webbasierten Dienst über das Internet zur Verfügung. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag sowie der produktspezifischen Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
(2) CASi ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte (Subunternehmer) zu erbringen, sofern hierdurch die vertraglich geschuldeten Leistungsmerkmale nicht beeinträchtigt werden.
(3) Updates, Patches und Weiterentwicklungen der Software sind im Rahmen des laufenden Abonnements enthalten, sofern es sich nicht um kostenpflichtige Zusatzmodule handelt.
(4) CASi behält sich vor, Funktionen der Plattform zu verändern, zu ergänzen oder einzustellen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist und wesentliche Vertragszwecke nicht beeinträchtigt werden. CASi informiert den Auftraggeber über wesentliche Änderungen mit angemessener Vorlaufzeit.
§ 4 Verfügbarkeit und Service Level
(1) CASi gewährleistet eine Systemverfügbarkeit der Plattform von 99,0 % im Jahresdurchschnitt, gemessen an der Verfügbarkeit des Anmeldeendpunkts („SLA").
(2) Nicht als Ausfallzeit gelten:
- Geplante Wartungsarbeiten, die CASi mit mindestens 24 Stunden Vorlaufzeit ankündigt (Wartungsfenster bevorzugt werktags 22:00–06:00 Uhr CET),
- Ausfälle infolge höherer Gewalt, Angriffe von außen (DDoS), Ausfall von Vorleistungen Dritter oder Ausfälle beim Auftraggeber selbst,
- Ausfälle, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers zurückzuführen sind.
(3) Die Einhaltung der SLA ist Voraussetzung für etwaige Gutschriften. Unterschreitet die tatsächliche Verfügbarkeit 99,0 %, kann der Auftraggeber für den betroffenen Monat eine Gutschrift in Höhe von 10 % des monatlichen Netto-Entgelts geltend machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, unterliegen jedoch den Haftungsbeschränkungen des § 10.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) CASi räumt dem Auftraggeber für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf den vereinbarten Nutzungsumfang beschränktes Recht zur Nutzung der Plattform ein.
(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten, unterzulizenzieren, zu dekompilieren oder in anderer Weise zu verändern, soweit dies nicht gesetzlich ausdrücklich gestattet ist.
(3) Die Nutzung ist auf die im Vertrag vereinbarte Anzahl an Nutzerkonten (Lizenzen) beschränkt. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CASi und ist entsprechend zu vergüten.
(4) Sämtliche Rechte an der Software, der Dokumentation und den enthaltenen Inhalten verbleiben bei CASi oder deren Lizenzgebern.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, CASi alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwaltung seiner Zugangsdaten. Er hat unbefugte Zugriffe auf seine Accounts unverzüglich zu melden.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die Plattform ausschließlich im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften und diesen AGB nutzt. Er haftet für Schäden, die CASi durch missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung entstehen.
§ 7 Preise, Zahlung und Verzug
(1) Es gelten die im Vertrag oder der jeweils aktuellen Preisliste von CASi ausgewiesenen Netto-Entgelte zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
(2) Abonnemententgelte sind im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich gemäß Vertrag.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist CASi berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen.
(4) CASi behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen den Zugang zur Plattform nach schriftlicher Mahnung vorübergehend zu sperren, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind.
(5) Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber mit einer Frist von 6 Wochen angekündigt. Stimmt der Auftraggeber der Preiserhöhung nicht zu, ist er berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen und verlängert sich automatisch um die jeweilige Laufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für CASi liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Zahlungsverzug gerät, gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder die Plattform missbräuchlich nutzt.
(3) Nach Vertragsende werden alle Daten des Auftraggebers gemäß der Datenschutzerklärung und dem AVV (Anlage 1) behandelt. CASi stellt auf Anfrage eine Datenexportmöglichkeit für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Vertragsende bereit.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.
(2) Soweit CASi im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Mitarbeitenden verarbeitet, erfolgt dies auf der Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO (Anlage 1).
(3) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten an CASi verantwortlich.
§ 10 Haftung
(1) CASi haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Eigenschaft entstehen.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet CASi nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf das im letzten vollen Vertragsjahr vom Auftraggeber an CASi gezahlte Netto-Entgelt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Eine weitergehende Haftung als in diesem § 10 vorgesehen besteht nicht, unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CASi.
§ 11 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung oder -durchführung bekannt werden, geheim zu halten und nur zur Erfüllung der vertraglichen Zwecke zu verwenden.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dafür verantwortlich ist.
(3) Diese Pflicht besteht für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Vertragsende fort.
§ 12 Änderung der AGB
(1) CASi ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber per E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt.
(2) Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail, gelten die Änderungen als genehmigt. CASi weist den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens hin.
(3) Bei Widerspruch ist CASi berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ordentlich zu kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Anlage 2 – Produktspezifische Leistungsbeschreibung
Gilt für CASi-Safety, CASi-Logistik und alle weiteren CASi-Produkte.
A. CASi-Safety
CASi-Safety ist eine webbasierte SaaS-Plattform für digitales Arbeitsschutzmanagement. Zum Leistungsumfang gehören:
- E-Learning-Kurse für Pflichtunterweisungen gemäß ArbSchG, DGUV-Vorschriften und BetrSichV
- Automatisierte Zertifikatserstellung und digitale Schulungsnachweise
- Verwaltung von Mitarbeitenden und Fälligkeitsüberwachung (Pflichtpaket-Funktion)
- Branchenspezifische Kurspakete (Pflege, Handwerk, Landwirtschaft, Gastgewerbe, Logistik u.a.)
- Zugriffsberechtigungssystem für Administratoren und Mitarbeitende
B. CASi-Logistik
CASi-Logistik ist eine webbasierte SaaS-Plattform für E-Learning im Logistik- und Transportsektor. Zum Leistungsumfang gehören:
- Digitale Pflichtschulungen für BKF, Lagerlogistik, Gefahrgut und verwandte Bereiche
- Mehrsprachige Kursinhalte (Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Ukrainisch)
- Quiz-basierte Lernerfolgskontrolle mit Zertifikatsvergabe
- Mandantenfähige Verwaltungsoberfläche für Flotten- und Personaladministratoren
C. Weitere CASi-Produkte
Für weitere Produkte der CASi Vertriebsgesellschaft mbH (z. B. CASi-Identity, CASi-Sentinel) gelten die Rahmen-AGB in §§ 1–13 entsprechend. Produktspezifische Leistungsmerkmale werden in gesonderten Leistungsbeschreibungen vereinbart, die als Anlage zum jeweiligen Vertrag genommen werden.
D. Haftungsausschluss Arbeitsschutz
CASi übernimmt keine Verantwortung für die arbeitsschutzrechtliche Konformität der durch die Plattform durchgeführten Unterweisungen im Einzelfall. Die Verantwortung für die Erfüllung gesetzlicher Unterweisungspflichten gegenüber Mitarbeitenden verbleibt ausschließlich beim Auftraggeber als Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Dies gilt insbesondere dann, wenn Endnutzer der Plattform in einem anderen Unternehmen als dem Auftraggeber beschäftigt sind. CASi stellt ausschließlich das technische Werkzeug zur Verfügung; inhaltliche, rechtliche oder organisatorische Verantwortung für die Durchführung und Dokumentation von Pflichtunterweisungen trägt der Auftraggeber.